Herzlich Willkommen auf meiner Webseite für Medizin- und Zahnmedizinrecht!

Es gilt der Grundsatz: Ohne profunde Kenntnisse der Medizin und Zahnmedizin sind Sie immer in den falschen Händen. 

Ich danke sehr für Ihr Interesse. Medizinrecht besteht - ganz grob gesagt - aus Elementen des Zivilrechts, Strafrechts, Verwaltungsrechts und dem Öffentlichen Recht. Sie erkennen schon hier, dass es um eine hochdifferenzierte, durchaus schwierige und insbesondere fachübergreifende Tätigkeit geht. Hat man dann noch - wie ich - den Anspruch, das, um was es eigentlich geht - nämlich Medizin und Zahnmedizin - einigermassen bis gut zu beherrschen, wird endgültig klar, dass Sie bei einem Allgemeinanwalt, so sehr ich diesen (w/m/d) schätze, nicht in den optimalen Händen sein können. Medizinrecht ist daher, wenn es ernst betrieben wird, knallharte Arbeit, die einen sehr umfassenden Wissensschatz erfordert. Nach seriösen Schätzungen werden jährlich ca. 1 Million Patienten (!) Opfer einer Fehlbehandlung. Das darf nicht sein. Seien Sie auch immer dann vorsichtig, wenn man Ihnen vom Anwalt (w/m/d) schnelle und extrem hohe Schmerzensgeldbeträge verspricht oder sehr einfache Fallstrukturen in Aussicht stellt. Medizin- und Zahnmedizinrecht gehören zu den schwierigsten Rechtsgebieten überhaupt.

Und so funktioniert es bei mir seit knapp 30 Jahren.

Ich gehe nach tausenden von Mandaten extrem bewährt vor wie folgt:

  1. Sie rufen mich an und teilen mir Ihre Adresse oder E-Mail mit.
  2. Daraufhin erhalten Sie das Anmeldeformular mit dem Erstfragebogen.
  3. Sobald Ihre Rechtsschutzversicherung Freigabe für den Fall erteilt hat, besprechen wir den Fall telefonisch bis zu einer Stunde lang unter Berücksichtigung der übersandten Unterlagen.
  4. Sodann werden alle Krankenakten angefordert und akribisch bis in den letzten Millimeter durchgeprüft. Hierbei werden beratende Fachärzte vieler Kernbereiche der Medizin hinzugezogen. Dies dauert - schnell-schnell gibt es bei mir nicht.
  5. Nach Auswertung aller Fakten telefonieren wir erneut ausführlich zur Sache. Nun liegen alle Unterlagen prüfbar auf dem Tisch, falsche Argumente sind eliminiert und übersandte Fakten wurden neuerdings erkannt und berücksichtigt.
  6. Dann entscheiden wir in Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, wie die Erfolgsaussichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiter verfolgt werden.
  7. Wichtig: Ich arbeite für Ärzte und Patienten, natürlich nicht in einem Falle gleichzeitig. Dies ist kein Widerspruch, sondern eine essentiell notwendige Tatsache, die für sinnvolles Medizinrecht unbedingt erforderlich ist: Sie müssen die Angriffs- und Verteidigungslage aus dem FF kennen, sonst sind Sie nur auf einer Seite des medizinischen Mondes bewandert und das kann ganz böse schief gehen. 

Ich arbeite so und nicht anders, da sinnlose Gespräche im Besprechungszimmer nur Ihre und meine Zeit kosten und mir ggf. sinnlose Arbeit sowie Ihnen sinnlos aufgewendete Gebühren verursachen. Die Erstberatung dauert zwischen einer und zwei Stunden und kostet nach den Vorschriften des RVG/VV 226 EURO, die jedoch Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt. Diese Gebühr wird auf eine gegebenenfalls folgende Tätigkeit angerechnet. Wir gehen sorgfältig step by step vor, mit großer Kostensicherheit und maximaler Analysefähigkeit.

Fälle, in denen bereits ein anderer Kollege (w/m/d) gearbeitet hat, nehmen wir normalerweise nicht an.  

Gestatten Sie, dass ich Ihnen die einzelnen Bereiche jetzt kurz vorstelle.